Leistung 02 · Industriebau
Brandlastermittlung nach Muster‑Industriebaurichtlinie und DIN 18230
Der rechnerische Weg zu wirtschaftlichen Industriegebäuden: Mit einer Brandlastermittlung nach Abschnitt 7 der Muster-Industriebaurichtlinie weisen wir nach, was Ihr Gebäude wirklich braucht – oft deutlich weniger, als Standardanforderungen verlangen.
Unternehmen, die uns vertrauen
Leistungsumfang
Was Ihre Brandlastermittlung enthält
KI-generiert
Jede Brandlastermittlung, die wir durchführen, deckt diese sechs Schritte ab – exakt nach DIN 18230-1 berechnet und von Prüfsachverständigen anerkannt.
- BrandlasterfassungVor-Ort-Aufnahme und Auswertung Ihrer Betriebs- und Lagerdaten.
- Berechnung nach DIN 18230-1Äquivalente Branddauer und erforderlicher Wärmeabzug.
- FeuerwiderstandsdauerErmittlung der tatsächlich nötigen Anforderungen an Bauteile.
- BrandabschnittsoptimierungGrößere, zusammenhängende Flächen ohne zusätzliche Brandwände.
- Einbindung ins KonzeptDer Nachweis wird Teil Ihres Brandschutzkonzepts.
- BehördenabstimmungVertretung gegenüber Prüfsachverständigen, Bauaufsicht und Feuerwehr.
Häufige Fragen
Umfang, Kosten und Nutzen
Was bringt mir der rechnerische Nachweis konkret?
Er ermöglicht meist größere, zusammenhängende Brandabschnitte ohne zusätzliche Brandwände und geringere Anforderungen an Bauteile und Anlagentechnik – abgestimmt auf Ihre Produktions- und Logistikprozesse, bei nachgewiesen gleichem Sicherheitsniveau.
Stimmen Sie den Nachweis mit dem Prüfsachverständigen ab?
Ja. Der Nachweis nach Abschnitt 7 der Muster-Industriebaurichtlinie wird Teil Ihres Brandschutzkonzepts. Wir vertreten ihn persönlich gegenüber Prüfsachverständigen, Bauaufsichtsbehörde und Feuerwehr, bis er freigegeben ist.
Was kostet eine Brandlastermittlung?
Der Aufwand richtet sich nach Hallengröße, Zahl der Brandabschnitte und danach, wie gut Ihre Betriebs- und Lagerdaten aufbereitet vorliegen. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen eine belastbare Größenordnung – kostenfrei.
Wie lange dauert die Berechnung?
Bestimmend sind die Datenaufnahme vor Ort und die Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen. Eine realistische Einschätzung für Ihr Projekt geben wir Ihnen im Erstgespräch.
Lohnt sich der rechnerische Nachweis für mein Gebäude?
Meist dann, wenn die pauschalen Tabellenwerte der Muster-Industriebaurichtlinie zusätzliche Brandwände oder Anlagentechnik erzwingen würden. Anhand Ihres Grundrisses und der Nutzung prüfen wir das vorab.
Rechnen statt pauschal annehmen: Der Nachweis nach DIN 18230-1 senkt regelmäßig die Anforderungen an Bauteile und Anlagentechnik – bei nachgewiesen gleichem Sicherheitsniveau.
Wer dahintersteht
Das Ingenieurbüro hinter dem Nachweis – bauvorlageberechtigt, zertifiziert, persönlich verantwortlich
- Bauvorlageberechtigt – unsere Nachweise werden von Bauaufsichtsbehörden anerkannt.
- Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
- Zertifizierte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz.
- Deutschlandweit im Einsatz – mit fester Ansprechperson je Projekt.
Warum sich der rechnerische Nachweis lohnt
Die Industriebaurichtlinie bietet zwei Wege: pauschale Vorgaben nach Tabellenwerten – oder den rechnerischen Nachweis nach DIN 18230-1. Der rechnerische Weg berücksichtigt, was in Ihrem Gebäude tatsächlich brennt und wie sich ein Brand dort entwickeln würde.
Das Ergebnis sind häufig größere Brandabschnitte, geringere Anforderungen an Bauteile und der Verzicht auf teure Anlagentechnik – bei nachgewiesen gleichem Sicherheitsniveau. Gerade bei Produktions- und Logistikhallen sparen unsere Auftraggeber damit regelmäßig erhebliche Baukosten.
So läuft die Beauftragung
Ihr Weg zum rechnerischen Nachweis
Von der Anfrage bis zur Freigabe – vier Schritte, bei denen Sie jederzeit wissen, woran Sie sind.
- 01
Erstgespräch & Machbarkeit
Wir prüfen an Ihren Hallendaten, ob sich der rechnerische Nachweis lohnt – kostenfrei und unverbindlich.
Meist genügen Grundriss und Nutzungsangaben.
- 02
Angebot & Beauftragung
Klares persönliches Angebot mit Leistungsumfang und Terminen. Nach Ihrer Freigabe starten wir.
Ohne Kleingedrucktes, ohne Nachträge.
- 03
Datenaufnahme & Berechnung
Wir erfassen die Brandlasten vor Ort und berechnen die äquivalente Branddauer nach DIN 18230-1.
Zwischenstände zeigen früh das Einsparpotenzial.
- 04
Nachweis & Abstimmung
Der fertige Nachweis geht in Ihr Brandschutzkonzept – wir vertreten ihn beim Prüfsachverständigen.
Auf Wunsch bis zur Freigabe begleitet.
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Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, ob sich ein rechnerischer Nachweis für Ihr Vorhaben lohnt – und wie viel Optimierungspotenzial realistisch ist.