Warum mit uns?
Brandlastermittlung nach Muster-Industriebaurichtlinie
Wir schaffen für Sie die Grundlage zur Wahl des geeigneten Verfahrens.
Als Sonderbaurichtlinie ist die Muster-Industriebaurichtlinie bei der Planung von großflächigen Industriebauten vorgeschrieben. Freiwählbar ist dabei die Art des Nachweisverfahrens. Zur Ermittlung der Brandlast kann das vereinfachte Verfahren nach Abschnitt 6 oder das Berechnungsverfahren nach Abschnitt 7 angewendet werden. Wir beraten Sie dahingehend.
​​
Wir beraten in Vor- und Nachteilen der Verfahren. Für Sie transparent, neutral und wirtschaftlich.
Die Ermittlung der Brandlast kann größere Brand(bekämpfungs)abschnitte, also eine großflächigere Bauweise ohne brandschutztechnische Abtrennung, ermöglichen. Das bietet nicht nur einen wirtschaftlichen sondern auch produktionstechnischen und betrieblichen Vorteil. Das Tabellenverfahren hingegen eignet sich bei ständig ändernden Brandlasten. Wir ermitteln für Sie das passende Verfahren.
​
Wir wissen, worauf es ankommt.
Grundsätzlich ist bei der Wahl des geeigneten Verfahrens einiges zu beachten, darunter in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist, welche Größe Ihr geplantes oder bestehendes Gebäude hat bzw. spezifische Anforderungen und Abläufe Ihrer Produktion.
​​​
Wir helfen bei der Wahl des geeigneten Nachweisverfahrens.
Brandlastermittlung
Abschnitt 6 - Das Tabellenverfahren der Muster-Industriebaurichtline
​

Unsere Leistung im Tabellenverfahren nach Abschnitt 6, deutschlandweit.
​
Beratung zur Verfahrensanwendung der Industriebaurichtline
Erstellung von Brandschutznachweisen nach
Muster-Industriebaurichtline Abschnitt 6
​
Planung & Fortschreibung bei Erweiterungen von Gebäuden nach Muster-Industriebaurichtline Abschnitt 6
​
​
Brandlastermittlung nach DIN 18230
Abschnitt 7 - Das Berechnungsverfahren der Muster-Industriebaurichtline
​
Unsere Leistung im Berechnungsverfahren nach Abschnitt 7, deutschlandweit.
​
Beratung zur Verfahrensanwendung der Industriebaurichtline
Ermittlung und Aufnahme von Brandlasten im Objekt
​
Berechnung, Planung & Fortschreibung von Brandschutznachweisen & Brandschutzkonzepten
nach Muster-Industriebaurichtline Abschnitt 7
​
​

